Allgemeine Geschäftsbedingungen

der IEC - International Education Centers GmbH
  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich das Verhältnis der IEC-International Education Centers GmbH  (Im Folgenden kurz IEC genannt), Lise-Meitner-Str. 5-9 42119 Wuppertal, und ihren Kunden für alle Verträge mit der IEC bzw. mit der eingetragenen Marke Bergische Sprachschule über die von diesen angebotenen Dienstleistungen. Die AGB gelten sowohl für Verträge, welche über das Online-Portal der IEC    https://www.internationaleducationcenters.de als auch an den Standorten geschlossen werden.

Diese AGB sind unter https://www.internationaleducationcenters.de/agb/ abrufbar.

Sofern im Folgenden von dem „Kunden“ gesprochen wird, ist hiermit der Vertragspartner der IEC – International Education Centers GmbH gemeint. „Angemeldete Person/Teilnehmer“ meint diejenige Person, welche das Sprachkursangebot der der IEC – International Education Centers GmbH auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages in Anspruch nimmt.

 

  1. Allgemeine Durchführung

 

Was bieten wir an?

IEC – International Education Centers GmbH bietet Sprachkurse in Form von Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Firmenkurse an den Standorten der IEC – International Education Centers GmbH bzw. beim Kunden vor Ort, Online-Sprachkurse und Sprachprüfungen, Integrationskurse, Weiterbildungslehrgänge, Prüfungsvorbereitungskurse, geförderte Bildungsdienstleitungen sowie verschiedene Dienstleistungen im Bereich der außerschulischen Lernförderung, der beruflichen Weiterbildung sowie begleitende Kinderbetreuung im Rahmen dieser Angebote an.

 

Wer darf die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ausschließlich die angemeldete Person darf die Dienstleistungen nach Maßgabe des Vertrages in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte ist unzulässig bzw. nur nach Absprache möglich.

 

Wer darf den Unterricht / die Dienstleistung durchführen?

Die IEC – International Education Centers GmbH ist berechtigt, die vertraglich obliegenden Verpflichtungen von freien Mitarbeitern und sachverständigen Dritten ausführen zu lassen.

 

Welche Lernmaterialien setzen wir ein und wie gehen wir damit um?

Es werden in Ergänzung zu den kurstragenden Lehrbüchern weitere Lernmaterialien wie interne Skripte und andere Materialien eingesetzt, welche nur nach Rücksprache mit der IEC – International Education Centers GmbH und dessen Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen.

 

Wie verhalten wir uns während des Unterrichts / der Prüfung?

Im Interesse aller Kunden hat die IEC – International Education Centers GmbH bei ungebührlichem Betragen nach zweimaliger Verwarnung das Recht, den Teilnehmer für diesen Tag vom Unterricht oder der Prüfung freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird.

 

Wann habe ich Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Leistung?

Erst mit schriftlicher Anmeldebestätigung und vollständiger Zahlung besteht ein Anspruch auf die Teilnahme an der Leistung.

 

Wie werden die Teilnahmeplätze vergeben?

Da Gruppenveranstaltungen eine begrenzte Teilnehmerzahl vorsehen, ist für die Vergabe der Plätze der Eingang der Anmeldung maßgebend.

 

Wer seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, kann von der Teilnahme bis zur Zahlung des Entgelts ausgeschlossen werden, ohne dass sich hierdurch die Gebühren anteilig reduzieren. Die damit verbundenen Verzugszinsen und Mahngebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

 

Bekomme ich ein Zertifikat?

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Bei Sprachprüfungen erhält der Teilnehmer nach bestandener Prüfung zusätzlich ein anerkanntes Sprachzertifikat.

 

Wie werde ich über Änderungen informiert?

Über Änderungen der gebuchten Leistung wird die IEC – International Education Centers GmbH den Teilnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden der Änderung durch einen Anruf, SMS, eine E-Mail oder andere vom Teilnehmer gewünschten Kanäle wie WhatsApp bzw. über den Postweg informieren. Sollten vom Teilnehmer keine oder nur unzureichende bzw. veraltete Kommunikationsdaten bei der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt worden sein, trifft die IEC – International Education Centers GmbH kein Verschulden, falls dem Teilnehmer aus der unterbliebenen Information über die Änderung(en) ein Schaden entstehen sollte.

 

Kann eine Änderung der Unterrichtsform/Veranstaltungsform eintreten bzw. kann eine Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt verschoben werden (sog. „Pandemie-Regelung“)?

Die IEC – International Education Centers GmbH behält sich vor, einen Präsenzgruppenkurs-/Veranstaltung bzw. einen Präsenzunterricht online in einem virtuellen Klassenraum zu erteilen, falls wichtige und unvermeidbare Gründe gegen die Erteilung des Präsenzkurses bestehen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die IEC – International Education Centers GmbH die Unterrichtsform bei Bedarf anpasst und ändert. In diesem Falls hat der Teilnehmer dafür Sorge zu tragen über die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu verfügen. Ebenso behält sich die IEC – International Education Centers GmbH das Recht vor eine Sprachprüfung zu verlegen, wenn dringende Gründe wie z.B. höhere Gewalt vorliegen (Bsp.: Pandemie, Krankheit der Prüfer oder ähnliches). Ein Rücktrittrecht besteht nicht. Die Zahlungsverpflichtung besteht weiterhin.

 

  1. Verwendung eines Bildungsschecks / Prämiengutscheins

Bereits mit der Anmeldung ist eine Information notwendig, wenn ein Bildungsscheck / Prämiengutschein eingereicht wird. Die Annahme des Bildungsschecks durch die IEC – International Education Centers GmbH erfolgt vorbehaltlich der Ausstellung eines Zuwendungsbescheides durch die zuständige Bewilligungsbehörde.

 

  1. Zahlungsverzug

Für jede Mahnung erheben wir eine Gebühr von mindestens 5,00 Euro zzgl. Porto und ggf. Einschreibgebühr.

 

Der Zahlungspflichtige hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto für die Abbuchung des monatlichen Schulgeldes gedeckt ist. Die Kosten durch etwaig entstehende Rücklastschriften trägt der Kunde.

Für jede Rücklastschrift ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € fällig.

 

  1. Kündigungsfristen

Kündigungsfristen gelten laut Vertrag und laut ergänzender Bestimmungen über die gebuchte Leistung. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

 

  1. Datenschutz

Einwilligung in die Verwendung der Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person

 

Die IEC – International Education Centers GmbH erhebt und verwendet die bei Vertragsabschluss an-gegebenen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Abwicklung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden bzw. der angemeldeten Person erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

 

Der Name des Kunden und seine Anschrift benötigt die IEC-International Education Centers GmbH, um Kenntnis zu haben, wer Vertragspartner ist, d. h. wem gegenüber den Leistungen erbracht werden und abzurechnen sind;

 

Der Name der angemeldeten Person und deren Anschrift wird benötigt, um Kenntnis zu haben, zu wessen Gunsten der Vertrag geschlossen wird, d. h. wer an der gebuchten Leistung teilnimmt;

 

Die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) werden für gegebenenfalls erforderliche Rückfragen benötigt. Sie dienen auch zum Empfang von Informationen und Neuerungen, Angeboten oder sonstigen Marketingmaßnahmen, sofern der Kunde hierzu eingewilligt hat;

 

Die Kontodaten werden benötigt, um die vereinbarten Entgelte einziehen zu können, sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat

 

Für Sprachprüfungen und Sprachkurse gilt: Die IEC – International Education Centers GmbH ist berechtigt, die bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten des Prüfungsteilnehmenden zum Zwecke der Prüfungsabwicklung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu speichern und zu verarbeiten. Die IEC – International Education Centers GmbH behält sich vor, persönliche Daten von Prüfungsteilnehmenden für interne Zwecke (z.B. statistische Auswertungen) zu nutzen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn es sind öffentliche Behörden oder Testgeber, die in die in Anspruch genommene Leistung involviert sind.

Das sind beispielsweise BAMF, Ausländerbehörden, Testgeber wie telc gGmbH, ETS, LTS, g.a.s.t.

 

  1. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Eventuelle nachträglich erfolgende Abänderungen des vorliegenden Vertrages durch mündliche Ab-sprachen sind aus Beweisgründen schriftlich niederzulegen

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsungültig sein oder werden, sollte eine Lücke bestehen oder sollte sich eine der vertraglichen Bestimmungen als undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen bzw. der AGB an sich.

 

Die IEC-International Education Centers GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

  1. Widerruf

Widerrufsbelehrung für Online abgeschlossene Verträge / Buchungen

Sofern ein Vertragsschluss unter Verwendung des Online Portals https://www.internationaleducationcenters.de erfolgt, steht dem Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der folgenden Widerrufsbelehrung ein Widerrufsrecht zu.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns IEC-International Education Centers GmbH, Lise-Meitner Str. 5-9 42119 Wuppertal, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Die E-Mail lautet : info@internationaleducationcenters.de

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir möglichst dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Wenn die gebuchte Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt oder wenn die Buchung bis zu 14 Tage vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, so ist die volle Gebühr der gebuchten Leistung fällig. Ein Widerruf ist dann nicht mehr möglich. Bei Sprachprüfungen gelten besondere abweichende Bestimmungen, die in ergänzenden Bestimmungen zu Sprachprüfungen zu finden sind.

 

  1. Nebenabreden

 

Nebenabreden und Änderungen der hier genannten Bedingungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.

 

10  Ergänzende Bestimmungen zu den Onlineveranstaltungen

Zustandekommen des Vertrages (gilt nur für Online-Veranstaltungen jeglicher Art)

Für den Vertragsabschluss steht die auf der Webseite genutzte/ ausgewählte Sprache zur Verfügung.

 

Bei einer Nutzung des Online-Portals https://internationaleducationcenters.de führen folgende technische Schritte zum Vertragsabschluss:

 

Verbindliche Buchung auf dem Online-Portal https://www.internationaleducationcentersde durch Buchung der vom Kunden ausgewählten Angebote.

 

Zum Vertragsabschluss ist also online ein elektronischer Bestellverlauf vorgesehen. Nach Durchlaufen des Bestellverlaufs und der Bestätigung dieser AGB durch Anklicken des dazugehörigen Hakens schließt der Kunde mit einem Klick auf den Button „Jetzt buchen“ eine rechtlich verbindliche Bestellung ab. Der Kunde wird unverzüglich per E -Mail über den Zugang der Bestellung (Bestellbestätigung) informiert. Diese Bestellbestätigung enthält zudem nochmals einen Link zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Belehrung über das Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung).

 

Zur Vertragsbestätigung bekommt der Kunde eine Bestätigung per E-Mail durch die Bergische Nachhilfeschule. Bergische Nachhilfeschule ist berechtigt, die Bestellung innerhalb von 14 Werktagen durch Versenden einer Stornierungsbestätigung zu stornieren bzw. die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtannahme der Bestellung innerhalb der vorgenannten Frist per E-Mail informiert.

 

Durchführung und Terminabsprache (gilt nur für Online-Veranstaltungen jeglicher Art)

 

Ausschließlich die angemeldete Person darf die Dienstleistungen nach Maßgabe des Vertrages in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme durch Dritte ist unzulässig. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Nutzung des Zugangs durch weitere, nicht angemeldete Personen ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes kann der Zugang gesperrt werden.

 

Die Nutzung der Angebote darf nur zu privaten Zwecken erfolgen, eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung oder die öffentliche Vorführung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der IEC – International Education Centers GmbH erlaubt.

 

Termine für Online-Veranstaltungen bei Einzelunterricht: Den jeweiligen Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Online-Veranstaltungen hat der Kunde bzw. die angemeldete Person mit seinem e-Tutor zu vereinbaren. Die angemeldete Person hat sich pünktlich zum vereinbarten Termin einzuloggen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder einen bestimmten Lehrer.

Die Dienstleistung beginnt bereits mit der ersten Kontaktaufnahme zur Lehrkraft nach erfolgter Zuteilung

 

Nach verbindlicher Bestellung wird für den Teilnehmer ein Microsoft 365 Account erstellt.

Dem Teilnehmer werden Zugangsdaten zum virtuellen Klassenraum bzw. zum Office-Portal zugesendet.

Der erstellte Account bzw. Die Zugangsdaten dürfen nur zum Zwecke des vorgesehenen Unterrichtes bzw. der Dienstleistung genutzt werden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß wird strafrechtlich und Datenschutzrechtlich verfolgt.

 

Technische Voraussetzungen für die Wahrnehmung eines Online-Angebotes (gilt nur für Online-Veranstaltungen jeglicher Art)

 

Die IEC – International Education Centers GmbH weist darauf hin, dass zur Nutzung der von der IEC – International Education Centers GmbH angebotenen Online-Angebote bestimmte technische Voraussetzungen auf Seiten des Kunden zu schaffen sind. Es obliegt dem Kunden, für sich bzw. die angemeldete Person auf seine Kosten die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um unter Nutzung des von der IEC – International Education Centers GmbH zur Verfügung gestellten Zugangs die vereinbarten Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Voraussetzungen sind unter https://internationaleducationcenters.de zu finden.

IEC – International Education Centers GmbH behält sich vor, die für die Erbringung der Online-Kurse eingesetzte Software weiterzuentwickeln oder zu wechseln und so der stetig fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen. In einem solchen Fall obliegt es dem Kunden, innerhalb eines Monats nach entsprechen-der Vorabinformation die notwendigen Anpassungsmaßnahmen auf seine Kosten an seiner technischen Infrastruktur vorzunehmen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach Zugang der entsprechenden Ankündigung den Vertrag zu kündigen, sofern ihm eine Anpassung nicht möglich ist.

Die IEC – International Education Centers GmbH weist darauf hin, dass bei der Nutzung des Internets und der Übertragung von Daten ein lückenloser Schutz nicht möglich ist. Es obliegt dem Kunden, die zur Sicherung seines Systems erforderlichen Vorkehrungen selbst zu treffen.

 

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der IEC – International Education Centers GmbH bzw. der IEC-International Education Centers GmbH erfordert die Nutzung frei im Internet zur Verfügung stehender Softwareanwendungen (Fremdsoftware). Es obliegt dem Kunden, diese Softwareanwendungen herunterzuladen und zu installieren. Der Softwareanbieter handelt nicht im Auftrag der IEC-International Education Centers GmbH, die IEC-International Education Centers GmbH bedient sich des Softwareanbieters auch nicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

 

  1. Firmenkurse

 

Für Firmensprachkurse und Sprachprüfungen für Mitarbeiter der jeweiligen Firmen werden individuelle Kontingente vereinbart, die in einer Summe in Rechnung gestellt werden und vor Kursbeginn/Prüfungsbeginn nach Rechnungsstellung zu zahlen sind.

 

Kursgebühren für Kurse mit fester Laufzeit / mit einem festen Beginn- und Enddatum sind vor Kursbeginn innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung oder sofort bei Onlinebuchung in voller Höhe zu zahlen.

 

Die Buchung von individuellen Kontingenten für Firmensprachkurse und Sprachprüfungen für Mitarbeiter der jeweiligen Firmen sind bindend und können nicht kostenfrei storniert werden, wenn sie nicht rechtzeitig vor Kursbeginn wirksam widerrufen wurden. Sollte bei einer vereinbarten Laufzeit und einer monatlichen Zahlung oder bei einem Firmenkurs bzw. bei einer Sprachprüfung für eine individuelle Gruppe eines Firmenkunden nach Ablauf der Widerrufsfrist ein vorzeitiger Abmeldewunsch bestehen und die IEC – International Education Centers GmbH mit der vorzeitigen Abmeldung einverstanden sein, ist die IEC – International Education Centers GmbH berechtigt, eine Ausgleichszahlung/eine Stornogebühr zu verlangen. Diese beträgt 50 % der vereinbarten Unterrichtsgebühren für die restliche Zeit. Nach Zahlung der Ausgleichszahlung wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst und es bestehen dann für beide Parteien keine Verpflichtungen mehr. Weitere Unterrichtsstunden finden dann selbstverständlich nicht mehr statt. Eine Kündigung muss der IEC – International Education Centers GmbH in Textform zugesendet werden.

 

  1. Ergänzende Bestimmungen für Sprachkurse

 

Gruppengröße und Dauer der Unterrichtseinheit bei Sprachkursen

Der Unterricht findet in Form von Einzelunterricht zu Hause, Einzel- oder Gruppenunterricht Online oder an unseren Standorten statt. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 oder 60 Minuten. Eine Unterrichtseinheit umfasst grundsätzlich 90 oder 120 Minuten.

 

Kommt vorübergehend keine Lerngruppe mit einer Mindestzahl von drei Schülern zustande, reduziert sich die Unterrichtseinheit um 15 Minuten bei einer Einzelstunde von 45 oder 60 Minuten oder um 30 Minuten bei 90 oder 120 Minuten bei einer Doppelstunde.

 

Fehlstunden

Wir sind bemüht, bei entschuldigtem Fehlen (Krankheit oder andere begründete Fälle) nach vorhandener Möglichkeit Ersatzstunden zu erteilen, um eine systematische Förderung zu gewährleisten. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Fehlstunden berechtigen – unabhängig von Gründen- nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühr.

 

Grundsätzlich ist jedes Fehlen bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn, jedoch spätestens bis 15 Uhr des Vortages zu melden und nachvollziehbar zu entschuldigen.

Hat die IEC – International Education Centers GmbH den Unterrichtsausfall zu vertreten, so wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt. Sollte ein Nachholen des Unterrichts seitens der IEC – International Education Centers GmbH nicht möglich sein, werden die Kosten bei bereits erfolgter Abbuchung zurückerstattet.

Nimmt der Teilnehmer oder der gesetzliche Vertreter in diesem Fall ihm angebotene Termine für Ersatzstunden nicht an und bietet auch selbst keine Ersatztermine an, so werden keine Ersatzstunden erteilt die Fehlstunde muss bezahlt werden.

 

 

Preise und Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise verstehen sich als Nettopreise; darüber hinaus schuldet der Kunde die jeweils gültige Umsatzsteuer. Die Leistungen der IEC-International Education

Centers GmbH im Bereich des Sprachunterrichtes mit der IEC – International Education Centers GmbH sind derzeit nach § 4 Nr. 21 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Die Sprachkurse können auch in festen monatlichen Beiträgen bezahlt werden. Die laufenden Beiträge eines derartigen Laufzeitvertrags sind jeweils zum 1. oder eines Monats im Voraus fällig. Die vom Vertragspartner geschuldeten Zahlungen werden per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Eine mögliche Anmeldegebühr wird zusammen mit dem ersten Monatseinzug abgebucht oder muss bei der Buchung mitbezahlt werden.

 

Wünscht der Kunde eine andere Zahlungsweise als das SEPA-Lastschrift-verfahren (z.B. Überweisung), muss die Bezahlung der Kursgebühren spätestens zum 3. Werktag eines Monats im Voraus geleistet werden. Zahlungen sind unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer auf das Konto zu leisten, welches dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt wurde.

 

Wird die Einzugsermächtigung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung gekündigt oder die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so ist die volle Kursgebühr für die gesamte Vertragslaufzeit fällig. Dies gilt ebenfalls für einen Zahlungsverzug von einem Monat oder länger.

 

Pakete mit einer bestimmten Anzahl an Unterrichtseinheiten sind auf unserer Webseite zu buchen und mit den auf unserer Webseite möglichen Zahlungsmöglichkeiten im Voraus zu bezahlen. Gebuchte Pakete können nicht zurückerstattet werden, wenn sie nicht rechtzeitig wirksam widerrufen wurden. Wenn die gebuchten Stunden während der Widerrufsfrist beginnen, erlischt die Widerrufsfrist. Die volle Gebühr der gebuchten Stunden ist dann somit fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung.

 

Mit der Buchung verpflichtet sich der Teilnehmer die gebuchten Stunden in Anspruch zu nehmen. Eine Nichtnutzung der Stunden verpflichtet nicht zur Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren. Nimmt der Teilnehmer seine gebuchten Stunden innerhalb von 12 Monaten nicht in Anspruch, so entfällt die Verpflichtung der IEC-International Education Centers zur Erteilung der gebuchten Stunden und zur Bereitstellung der dafür nötigen personellen und Räumlichen Ressourcen. Die Stunden verfallen nach Ablauf von 12 Monaten nach der letzten Inanspruchnahme der gebuchten Stunde.

 

Wie kann IEC – International Education Centers GmbH außerordentlich kündigen?

Die IEC – International Education Centers GmbH kann den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen mit sofortiger Wirkung kündigen und den Unterricht ab sofort abbrechen, wenn die Monatsbeiträge länger als zwei Monate ausbleiben, der Teilnehmer gegen die Schulordnung verstößt oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

 

An dem Kursort ist die Hausordnung zu beachten. Verstöße gegen die Hausordnung oder schwere, wiederholte Störungen im Unterricht können im Interesse aller übrigen Sprachkursteilnehmer zu außerordentlichen Kündigungen durch die IEC – International Education Centers GmbH führen.

 

In diesem Falle ist die die IEC – International Education Centers GmbH berechtigt, einen pauschalisierten Schadenersatz zu berechnen. Dieser errechnet sich aus dem gewählten Vertragstyp sowie der tatsächlich genutzten Vertragsdauer. Dieser beträgt 50 % der vereinbarten Unterrichtsgebühren für die restliche Zeit. Nach Zahlung der Ausgleichszahlung wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst und es bestehen dann für beide Parteien keine Verpflichtungen mehr.

 

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

Was passiert bei unzuverlässiger Unterrichtsteilnahme?

Der Vertrag kann bei wiederholter zu unregelmäßiger Unterrichtsteilnahme jederzeit durch die IEC – International Education Centers GmbH vorzeitig gekündigt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursbeiträge besteht in diesem Falle nicht.

 

 

Kann ein Gruppenangebot abgesagt werden?

Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die IEC – International Education Centers GmbH den Sprachkurs bzw. die Sprachprüfung absagen. Der Sprachkurs bzw. die Sprachprüfung kann auch bei Eintritt nicht vorhersehbarer Umstände (wie z.B. die Erkrankung der Lehrkraft) kurzfristig abgesagt werden.

 

Die Teilnehmer werden in solchen Fällen unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche haben die Teilnehmer nicht.

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses

 

Haftung

Die IEC – International Education Centers GmbH kann für Personen oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Besuch des jeweiligen Sprachkurses entstehen sowie für das Nichterreichen des Prüfungsziels keine Haftung übernehmen.

 

Anwesenheitslisten

Sprachkursteilnehmer sind verpflichtet, sich zum Nachweis des Unterrichtes in die Anwesenheitslisten einzutragen und die Unterrichtsdokumentation ggf. zu unterschreiben.

 

  1. Ergänzende Bestimmungen für Sprachprüfungen und Tests

Diese ergänzenden Teilnahmebedingungen gelten zzgl. zu den obigen Bestimmungen.

 

Anmeldungen zu Prüfungen, die von der Die IEC – International Education Centers GmbH als Prüfungszentrum durchgeführt werden, können ausschließlich über die IEC – International Education Centers GmbH erfolgen. Eine Ausnahme bieten Test- und Prüfungsanmeldungen zu den Prüfungen der LTS Language Services und zum TestDaF. Die Anmeldung zu diesen Prüfungen kann auch direkt über die Webseite des Testanbieters erfolgen.

 

Anmeldung & Anmeldefristen

Die Anmeldefrist endet 4 Wochen Kalendertage vor dem Prüfungstermin. Anmeldefrist ist gleichzeitig die Buchungsfrist für Onlinebuchungen. Die Anmeldung ist mit dem Eingang der Buchung ( Online oder vor Ort) bei der IEC – International Education Centers GmbH verbindlich. Die Prüfungsgebühr wird bei Anmeldung in voller Höhe fällig. Falls es andere Anmeldefristen (kürzere oder Längere Anmeldefristen) gibt, wird diese auf unserer Webseite im Bereich der jeweiligen Prüfung ersichtlich werden.

 

Zahlungsbedingungen

Die Prüfungsgebühr muss bei der Buchung des gewünschten Prüfungstermins entrichtet werden. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, PayPal, Lastschrift oder mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten auf unserer Webseite. Die Kosten der gewählten Zahlweise gehen zu Lasten des Prüfungsteilnehmenden. Die Prüfungsgebühr kann nicht zurückerstattet werden. Die Prüfungsgebühr kann auch bei einem Rücktritt von der Prüfung nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht zurückerstattet werden. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund der Rücktritt erfolgt. Liegt der IEC – International Education Centers GmbH 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang vor, ist die Teilnahme zu dem angemeldeten Prüfungstermin nicht möglich. Die Prüfungsgebühr wird in jedem Falle fällig.

 

Prüfungsort und Durchführungsbestimmungen

Sämtliche Prüfungen finden in den Räumlichkeiten der IEC – International Education Centers GmbH oder in denen des Auftraggebers, sofern es sich um einen Firmenkunden handelt, statt. Die Prüfungsdauer und die Durchführungsbedingungen richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Prüfungsentwicklers (wie z.B. telc gGmbH, LTS Language Services, TestDaF, BAMF, G.A.S.T.)

Spätestens 1 Woche vor der jeweiligen Prüfung werden dem Prüfungsteilnehmenden detaillierte Informationen für den Prüfungstag mitgeteilt. Die IEC – International Education Centers GmbH behält sich vor, den Prüfungsort (innerhalb der jeweiligen Stadtgrenzen) kurzfristig zu ändern.

 

Es besteht kein Anspruch auf eine Prüfungsdurchführung durch einen bestimmten Prüfer, auch dann nicht, wenn die Prüfung mit dem Namen eines Prüfers angekündigt wurde.

 

Absage Prüfungstermin durch das Prüfungszentrum

Die IEC – International Education Centers GmbH als Prüfungszentrum behält sich vor, die Anmeldebestätigung einseitig zu widerrufen oder den Prüfungstermin kurzfristig abzusagen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl. Bereits gezahlte Prüfungsgebühren werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet oder es erfolgt eine Umbuchung zu einem anderen Prüfungstermin nach Absprache mit dem Prüfungsteilnehmer. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

Ist aus Gründen höherer Gewalt die Prüfungsdurchführung ausgeschlossen, so wird hierfür nach Möglichkeit ein Ersatztermin festgelegt. Ersatzansprüche bei Prüfungsausfall aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

 

Sonstige Bestimmungen

Ergänzend zu den Teilnahmebedingungen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Die IEC – International Education Centers GmbH und die Prüfungsordnung der telc gGmbH, BAMF, G.A.S.T., LTS Language Testing Services GmbH entsprechende Anwendung.

 

Kündigung / Rücktritt durch den Teilnehmer

Eine Kündigung nach Prüfungsbeginn ist ausgeschlossen. Eine Nichtteilnahme befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

 

Bei einer Kündigung oder Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist wird die komplette Prüfungsgebühr immer fällig – unabhängig davon wie lange es noch bis zur Prüfung dauert. Das liegt daran, dass die Buchung vollständig bearbeitet wurde.

 

Eine Rückerstattung ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

Wenn die gebuchte Prüfung während der Widerrufsfrist beginnt oder wenn die Buchung 4 Kalenderwochen oder weniger als 4 Kalenderwochen vor Beginn der Prüfung erfolgt, so ist eine Kündigung oder ein Rücktritt ausgeschlossen. Die volle Gebühr der gebuchten Prüfung ist in diesem Fall fällig und wird nicht zurückerstattet. Das liegt daran, dass bestimmte Meldefristen für Prüfungen gelten und die Prüfungsmeldung 4 Wochen vor der gebuchten Prüfung abgeschlossen wird.

 

Ein Wechsel der Uhrzeit, des Raumes und des Ortes berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung der Gebühren. IEC – International Education Centers GmbH behält sich Änderungen im Programmablauf vor.

 

Unvermittelt auftretende Arbeitslosigkeit des Teilnehmers, Insolvenz des Unternehmens oder vergleichbare Vorkommnisse entbinden nicht von den Vertragspflichten. Schuldner bleibt in solchen Fällen der Vertragspartner.

 

Widerrufsfrist

Das in den allgemeinen Bestimmungen enthaltene Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, wenn bis zum Prüfungstermin 4 oder weniger als 4 Wochen vorhanden sind.

Die Prüfung wird nach Buchung/Anmeldung sofort bearbeitet und dem Testgeber zur Verfügung gestellt. Es entsteht dem Testzentrum durch die aufwendige Verwaltung / Bearbeitung ein zu begleichender Aufwand. Daher ist der Widerruf mit Stornokosten verbunden. Die Stornokosten betragen daher beim Widerruf ab dem Zeitpunkt der Buchung 50 % des Prüfungspreises. Bei einem Widerruf ab 4 Wochen vor dem Prüfungstermin ist die volle Prüfungsgebühr fällig.

 

  1. Hausordnung / Prüfungsentfernung

An dem Prüfungsort ist die Hausordnung zu beachten. Verstöße gegen die Hausordnungen oder schwere, wiederholte Störungen während der Prüfungen können im Interesse aller übrigen Prüfungsteilnehmer zur Entfernung von der Prüfung oder zu einem Hausverweis führen.

 

Änderungen

Änderungen der Anschrift oder des Namens müssen dem Prüfungszentrum IEC – International Education Centers GmbH umgehend mitgeteilt werden.

 

Haftung

International Education Centers kann keine Haftung übernehmen für Personen oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Besuch der jeweiligen gebuchten Prüfung entstehen.

Für das nicht Erreichen des Prüfungsziels kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

 

 

  1. Ergänzende Bestimmungen für Weiterbildungsveranstaltungen

Mit Ihrer Anmeldung zu unseren Weiterbildungsveranstaltungen erklären Sie sich auch mit der Geltung der ergänzenden Bestimmungen für Weiterbildungsveranstaltungen einverstanden.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer grundsätzlich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung.

 

Erst mit schriftlicher Anmelde- / Buchungsbestätigung und Zahlung der Veranstaltungsgebühr besteht ein Anspruch auf die Teilnahme.

Prüfen Sie bitte die auf der Anmeldebestätigung enthaltenen Angaben zum Seminar/Lehrgang und zu dem gemeldeten Teilnehmer. Teilen Sie uns bitte eventuelle Korrekturen und Ergänzungen rechtzeitig mit.

Da die Lehrgänge eine begrenzte Teilnehmerzahl vorsehen, ist für die Vergabe der Plätze der Eingang der Anmeldung maßgebend.

Wer seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, kann von der Teilnahme am Unterricht bis zur Zahlung des Entgelts ausgeschlossen werden, ohne dass sich hierdurch die Veranstaltungsgebühren anteilig reduzieren. Die damit verbundenen Verzugszinsen und Mahngebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

Nach Beendigung des Lehrgangs erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.

 

Unterricht

Weiterbildungslehrgänge finden in den Räumlichkeiten der IEC – International Education Centers GmbH oder in denen des Auftraggebers, sofern es sich um einen Firmen Inhouse-Lehrgang handelt, statt. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten.

 

Ist aus Gründen höherer Gewalt die Unterrichtserteilung ausgeschlossen, so wird hierfür nach Möglichkeit ein Ersatzunterricht erteilt.

 

In Ausnahmefällen behält sich die IEC-International Education Centers GmbH den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Es besteht kein Anspruch auf eine Kursdurchführung durch eine bestimmte Lehrkraft; auch dann nicht, wenn der Kurs mit dem Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde.

 

Über Änderungen im Sinne des Absatzes 2 wird die IEC – International Education Centers GmbH den Teilnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden der Änderung durch eine SMS oder eine E-Mail informieren. Sollten vom Teilnehmer keine oder nur unzureichende bzw. veraltete Kommunikationsdaten bei der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt worden sein, trifft die IEC – International Education Centers GmbH kein Verschulden, falls dem Teilnehmer aus der unterbliebenen Information über die Änderung(en) ein Schaden entstehen sollte.

 

Wir weisen darauf hin, dass sich aufgrund von Feiertagen oder durch Ausgleich von Unterrichtsausfall verlängerte Unterrichtszeiten bzw. zusätzliche Unterrichtstage an anderen Wochentagen ergeben können. Bei Unterrichtsausfall, der durch IEC – International Education Centers GmbH verursacht ist, muss dieser einen Ersatztermin anbieten.

 

Unterrichtsmaterialien

Im Unterricht werden Unterrichtsmaterialien als Ergänzung zu den Schulungsbüchern nach Bedarf von uns kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese dürfen nur nach Rücksprache mit der IEC – International Education Centers GmbH kopiert oder weitergegeben werden.

 

Fehlstunden

Nimmt ein Teilnehmer nicht am Unterricht teil, berechtigt dies nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühr. Zur Leistung von Ersatzstunden ist die IEC – International Education Centers GmbH nicht verpflichtet.

 

Hat die IEC – International Education Centers GmbH den Unterrichtsausfall zu vertreten (z. B. Erkrankung einer Lehrkraft), so wird der Unterricht nachgeholt. Wenn die Teilnehmer den Unterricht frühzeitig ohne wichtigen Grund beenden, berechtigt dies ebenfalls nicht zur Kürzung der Unterrichtsgebühren und zur Aufhebung der Anmeldung.

 

Zahlung

Die Veranstaltungsgebühren sind spätestens 10 Tage nach Buchung ohne Abzug zahlbar. Eine Teilberechnung der Veranstaltungsgebühr ist nicht möglich. Abweichende Regelungen bedürfen der Bestätigung der IEC – International Education Centers in Textform.

Der Teilnehmer hat der IEC – International Education Centers zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder zahlt die Gebühren innerhalb von 10 Werktagen nach Buchung. Die Zahlung erfolgt weiterhin per Überweisung, PayPal, Lastschrift oder mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten auf unserer Webseite. Die Kosten der gewählten Zahlweise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Änderungen der Kontoverbindung sind bei Vorlage einer Einzugsermächtigung umgehend mitzuteilen. Bei Kündigung der Einzugsermächtigung durch den Lehrgangsteilnehmer ist mit der IEC – International Education Centers GmbH eine alternative Zahlungsweise zu vereinbaren.

 

Kündigung / Absage durch die IEC – International Education Centers GmbH

Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann IEC – International Education Centers GmbH den Lehrgang absagen. Der Lehrgang kann auch bei Eintritt nicht vorhersehbarer Umstände (wie z.B. die Erkrankung der Lehrkraft, die Beschädigung oder Kündigung der Veranstaltungsräume) kurzfristig abgesagt werden.

Die Teilnehmer werden in solchen Fällen unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche haben die Teilnehmer nicht.

Die IEC kann in den Fällen des §314 BGB kündigen, insbesondere in folgenden Fällen:

Ungebührliches Betragen Mitarbeitern oder dem Kursleiter gegenüber.

Jegliche Diskriminierung den Mitarbeitern oder der Kursleitung gegenüber aufgrund Hautfarbe, Religion, Alter, Geschlecht, Nationalität/Herkunft, sexueller oder politischer Orientierung.

Missbrauch des Kurses für (partei)politische, religiöse oder anderweitig weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.

Verstöße gegen diese Grundsätze können nach Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen. Die Zahlungsverpflichtung wird durch keinen dieser Fälle gemindert.

 

Kündigung / Rücktritt durch den Teilnehmer

Eine Kündigung nach Lehrgangsbeginn ist ausgeschlossen. Nach Lehrgangsbeginn ist die volle Veranstaltungsgebühr fällig. Eine Nichtteilnahme befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Bei einer Kündigung oder Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages fällig.

 

Bei einer Kündigung oder Stornierung 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe fällig. Wenn die gebuchte Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt oder wenn die Buchung bis zu 14 Tage vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, so ist die volle Gebühr der gebuchten Veranstaltung fällig.

 

Eine Nichtteilnahme befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Veranstaltungsgebühr muss in diesem Falle in voller Höhe bezahlt werden.

 

Sollte der Kurs jedoch einen oder mehrere Mängel aufweisen, die den Kurs nachhaltig beeinträchtigen können oder beeinträchtigen, hat der Teilnehmer die IEC – International Education Centers GmbH darauf hinzuweisen. Die IEC – International Education Centers GmbH hat dann innerhalb einer festzusetzenden Frist die Möglichkeit, diese Mängel zu beseitigen. Werden die Mängel nicht beseitigt, kann der Teilnehmer nach Ablauf der benannten Frist den Vertrag außerordentlich kündigen.

 

Ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Minderung der Gebühren. IEC – International Education Centers GmbH behält sich den Wechsel von Lehrkräften und / oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.

 

Unvermittelt auftretende Arbeitslosigkeit des Teilnehmers, Insolvenz des Unternehmens oder vergleichbare Vorkommnisse entbinden nicht von den Vertragspflichten. Schuldner bleibt in solchen Fällen der Vertragspartner.

 

Lehrgangsteilnehmer sind verpflichtet, sich zum Nachweis des Unterrichtes in die Anwesenheitslisten einzutragen. An dem Lehrgangsort ist die Hausordnung zu beachten. Verstöße gegen die Hausordnungen oder schwere, wiederholte Störungen im Unterricht können im Interesse aller übrigen Lehrgangsteilnehmer zu außerordentlichen Kündigungen durch IEC – International Education Centers GmbH führen.

 

15 Haftung

IEC – International Education Centers GmbH kann keine Haftung übernehmen für Personen oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Besuch des jeweiligen gebuchten Lehrgangs entstehen, für den Fall, dass der Teilnehmer nicht die beruflichen Zulassungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung bei der IHK oder einer anderen Prüfstelle erfüllt, für das Nichterreichen des Examenszieles für die Verlegung des Lehrgangsortes und der Lehrgangszeiten.

 

  1. Ergänzende Bestimmungen für geförderte Bildungsmaßnahmen

 

Maßnahmeninhalte

Die Inhalte der Maßnahme sind dem als Anlage beigefügten Maßnahmenbeschreibung zu entnehmen. Der Teilnehmer ist in einem

Informationsgespräch vor Beginn der Maßnahme über Inhalt, Ablauf, und Organisation der Maßnahme unterrichtet worden.

Hinweis auf Abschlüsse / Zertifikat

 

Nach erfolgreicher Beendigung der Maßnahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme. Pflichten des Bildungsträgers

 

Der Bildungsträger sorgt für eine gewissenhafte Durchführung der Maßnahme. Der Bildungsträger verpflichtet sich dafür zu sorgen, – dass der Lehrplan eingehalten wird und alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Maßnahmenziels notwendig sind, nach den Erfordernissen der Erwachsenenbildung vermittelt werden. – nur solche Personen mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind. – die Maßnahme in einer Bildungsstätte durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dafür geeignet ist – der Teilnehmerin/dem Teilnehmer Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.

 

Pflichten des/der Teilnehmers/in

Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig an der Bildungsmaßnahme / den Unterrichtszeiten teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an seinem individuellen Erfolg mitzuwirken.

 

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, beim Fernbleiben von der Maßnahme, den Bildungsträger unter Angabe des Grundes unverzüglich zu informieren. Im Krankheitsfall ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet, spätestens am 3. Kalendertag nach Beginn der Erkrankung, eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen, aus der sich die Arbeitsunfähigkeit, ihr Beginn und die voraussichtliche Dauer ergeben.

 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die technische Ausstattung der Bildungseinrichtung, insbesondere die Maschinen und Ausrüstungen, das Mobiliar und Werkstoffe sorgsam zu behandeln und nur zu den ihm aufgetragenen Arbeiten zu verwenden.

 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Ausbilder bzw. des pädagogischen Personals zu folgen.

 

Hinweis auf Lernmittel / Arbeitskleidung/ Arbeitsschutzvorschriften

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Die Lernmittel werden dem Teilnehmer kostenfrei und zum Verbleib zur Verfügung gestellt.

 

Kosten für den Teilnehmer

Für den Teilnehmer entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Anwesenheitslisten / Hausordnung / Außerordentliche Kündigung Lehrgangsteilnehmer sind verpflichtet sich zum Nachweis des Unterrichtes in die Anwesenheitslisten einzutragen. An dem Lehrgangsort ist die Hausordnung zu beachten.

 

Verstöße gegen die Hausordnungen oder schwere, wiederholte Störungen im Unterricht können im Interesse aller übrigen Lehrgangsteilnehmer zu außerordentlichen Kündigungen durch International Education Centers GmbH führen.

 

Datenverarbeitung

Der Bildungsträger achtet die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer/innen. Der Teilnehmer wird hiermit gemäß §33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Bildungsträger personenbezogene Daten im Rahmen der Maßnahmendurchführung elektronisch erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Er ist mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsdurchführung und Prüfungsdurchführung bei der zuständigen Stelle sowie spätere Informationen einverstanden. Der Bildungsträger erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter des Bildungsträgers sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

 

Beendigung und Kündigung des Vertrages / Rücktrittsrecht

Der Bildungsvertrag endet mit dem vereinbarten Maßnahmenende, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf. Nimmt der Kostenträger die Kostenzusage für die Maßnahme zurück, endet der Vertrag mit dem Tag, der im bestandskräftigen Rücknahmebescheid genannt ist. Der Teilnehmer ist unverzüglich über die vorzeitige Beendigung der Maßnahme in Kenntnis zu setzen. Der Vertrag kann ohne Einbehaltung der Kündigungsfrist von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn im Einvernehmen mit dem Kostenträger festgestellt wird, dass die Leistungen des Teilnehmers erwarten lassen, dass er das Maßnahmenziel nicht erreicht, wenn der Teilnehmer seine Pflichten erheblich verletzt, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Lehr- bzw. Unterrichtsbetrieb wiederholt erheblich stört.

 

Der Teilnehmer hat ein kostenloses Rücktrittsrecht bei Arbeitsaufnahme, wenn keine Förderung nach dem SGB III erfolgt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme.

 

Ferienregelung

Die Maßnahmen werden nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Freizeit in den Ferien, wenn die Maßnahme in dieser Zeit stattfindet. Vielmehr finden Regelungen und Richtlinien des Kostenträgers Anwendung.

 

Vertragsausfertigungen

Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer und der Bildungsträger erhalten je eine Ausfertigung des Vertrages.