Qualifizierungschancengesetz (QCG) 
 Weiterbildung für Ihre Beschäftigten 
				Bis zu 100 % Förderung für Kurs- und Lohnkosten mit IEC zur zukunftsfähigen Belegschaft
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Unternehmen dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt weiterzubilden – z. B. in digitalen Kompetenzen, neuen Technologien oder branchenspezifischem Fachwissen. Die Förderung erfolgt durch die Agentur für Arbeit und umfasst sowohl die Lehrgangskosten als auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Mit IEC als zertifiziertem Bildungsträger profitieren Sie von praxisnahen Kursen, individueller Beratung und vollständiger Unterstützung bei der Antragstellung.
Warum IEC? Weil wir mehr bieten.
- Alle Kurse förderbar nach QCG – zertifiziert & sofort verfügbar
 - Kostenlose Förderberatung – individuell & unverbindlich
 - Begleitung beim Antrag – wir übernehmen die Vorbereitung
 - Flexible Kursmodelle – online, hybrid oder vor Ort
 - Erfahrung mit Unternehmen jeder Größe – von KMU bis Konzern
 
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das QCG ist eine staatliche Fördermaßnahme zur Qualifizierung von Beschäftigten – unabhängig von Alter, Vorbildung oder Unternehmensgröße. Ziel ist es, Unternehmen beim digitalen Wandel und Fachkräftemangel zu unterstützen.
Fördermöglichkeiten:
- Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
 
- Bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt (inkl. Sozialabgaben)
 
- 100 % Förderung bei abschlussorientierten Weiterbildungen
 
Vorteile für Unternehmen & Beschäftigte
Für Unternehmen:
- Kosten senken: Staatliche Zuschüsse für Kurs- und Lohnkosten
 
- Mitarbeitende binden: Weiterbildung steigert Motivation & Loyalität
 
- Fachkräfte sichern: Bestehende Teams gezielt qualifizieren
 
- Wettbewerbsfähigkeit stärken: Zukunftsorientierte Kompetenzen fördern
 
Für Beschäftigte:
- Berufliche Perspektiven erweitern
 
- Zukunftssicherheit durch neue Kompetenzen
 
- Keine finanziellen Hürden – Weiterbildung während der Arbeitszeit
 
- Individuelle Förderung – abgestimmt auf Vorkenntnisse & Ziele
 
Förderhöhe nach Unternehmensgröße
Unternehmensgröße  | Zuschuss Weiterbildungskosten  | Zuschuss Lohnkosten  | 
1–49 Mitarbeitende  | 100 %  | 75 %  | 
50–499 Mitarbeitende  | 50 %  | 50 %  | 
>500 Mitarbeitende  | 25 %  | 25 %  | 
Hinweis: Für abschlussorientierte Weiterbildungen gibt es 100 % Förderung – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Voraussetzungen für die Förderung
- Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig
 
- Die Maßnahme dauert mindestens 121 Stunden
 
- Der Kurs ist zertifiziert (IEC erfüllt alle Anforderungen)
 
- Die Berufsausbildung liegt mindestens zwei Jahre zurück
 
In 3 Schritten zur QCG-Förderung
1. Beratung & Kursauswahl
 Stilisiertes Bild zweier Personen 
Unsere Förderexpert:innen prüfen kostenlos, welche Mitarbeitenden gefördert werden können, und schlagen passende Weiterbildungen vor. 
2. Antrag stellen
 Stilisiertes Bild eines geknickten Dokuments 
Wir bereiten alle Unterlagen vor und unterstützen bei der Beantragung bei der Agentur für Arbeit (Bearbeitungsdauer ca. 1 Woche). 
3. Förderung erhalten & Kurs starten
 Stilisiertes Bild einer Klasse vor einer Tafel 
Nach Bewilligung starten Ihre Mitarbeitenden die Weiterbildung – und Sie profitieren von Fördergeldern für Kurskosten und Lohnzuschüsse. 
📌 Wichtig: Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt und bewilligt werden. Der Antrag wird vom Unternehmen gestellt – nicht von den Beschäftigten.
Jetzt beraten lassen – kostenfrei & unverbindlich
Nutzen Sie die Chance und investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Unsere Expert:innen beraten Sie persönlich und begleiten Sie bis zur Förderzusage.
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zum QCG
					 Welche Weiterbildungen werden durch das QCG gefördert?  
							
			
			
		
						
				Grundsätzlich alle Weiterbildungen, die über eine rein arbeitsplatzbezogene Schulung hinausgehen – z. B. in IT, Kommunikation, Führung, Lagerlogistik oder kaufmännischen Bereichen. 
👉 Gut zu wissen: Alle IEC-Kurse sind zertifiziert nach AZAV und damit förderfähig. 
					 Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung durch das QCG?  
							
			
			
		
						
				Damit Ihre Mitarbeitenden gefördert werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die letzte Ausbildung liegt mindestens zwei Jahre zurück
 
- In den letzten zwei Jahren wurde keine QCG-Förderung beantragt
 
- Die Person ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt (kein Minijob oder Praktikum)
 
- Die Weiterbildung umfasst mindestens 121 Unterrichtseinheiten
 
- Der Kurs wird von einem zertifizierten Bildungsträger wie IEC durchgeführt
 
					 Wie hoch fällt die Förderung aus?  
							
			
			
		
						
				Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße:
- Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
 
- Bis zu 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt (Bruttolohn + Sozialabgaben)
 
- Zusätzlich können Fahrtkosten, Unterbringung und Kinderbetreuung übernommen werden
 
👉 Details finden Sie in der Fördertabelle weiter oben auf dieser Seite.
					 Ist eine Weiterbildung auch direkt im Unternehmen möglich?  
							
			
			
		
						
				Ja – sofern sie von einem zertifizierten Bildungsträger wie IEC durchgeführt wird. Das kann z. B. als Live-Online-Unterricht, hybride Formate oder Inhouse-Schulungen erfolgen. Wichtig ist, dass die Maßnahme nicht rein intern organisiert wird und die Mindestdauer eingehalten wird.
					 Wer stellt den Antrag und wie aufwendig ist das?  
							
			
			
		
						
				Der Antrag wird immer vom Unternehmen gestellt – meist durch die Personalabteilung oder Geschäftsführung.
 
👉 IEC unterstützt Sie dabei umfassend: von der Kursauswahl über die Erstellung aller Unterlagen bis zur Abstimmung mit der Agentur für Arbeit. Für Sie entsteht minimaler Aufwand. 
					 Können Weiterbildungen auch berufsbegleitend stattfinden?  
							
			
			
		
						
				Ja – viele Maßnahmen lassen sich flexibel in Teilzeit oder berufsbegleitend organisieren. Gemeinsam finden wir ein Modell, das zu Ihrem Betrieb und zum Lernrhythmus Ihrer Mitarbeitenden passt.
					 Was unterscheidet das QCG von anderen Förderinstrumenten?  
							
			
			
		
						
				Das QCG richtet sich speziell an Beschäftigte, nicht an Arbeitssuchende. Es ermöglicht Unternehmen, gezielt in die Weiterbildung ihrer bestehenden Belegschaft zu investieren – gefördert und langfristig planbar. 
Im Unterschied zu klassischen Umschulungen oder AVGS-Maßnahmen steht beim QCG die innerbetriebliche Weiterentwicklung im Fokus.